Satzung

§ 1 Name, Rechtsform, Sitzung und Geschäftsjahr der Stiftung

  1. Die Stiftung führt den Namen „Bülent Ceylan für Kinder Stiftung“.
  2. Sie ist eine treuhänderische Stiftung in der Verwaltung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rhein Neckar Nord und wird folglich von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten.
  3. Sie hat ihren Sitz in Mannheim.
  4. Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr.

§ 2 Stiftungszweck

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Zweck der Stiftung ist die Förderung von

  1. Kindern und Jugendlichen,
  2. Bildung und Erziehung,
  3. Sport,
  4. Völkerverständigung.

(3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

  • die Förderung von Projekten und Veranstaltungen im Sinne des Stiftungszwecks
  • die Errichtung, Erhaltung und Förderung von Einrichtungen des Stiftungszwecks
  • die Vergabe von Zuwendungen zur Förderung des Stiftungszwecks insbesondere Stipendien, Beihilfen und Förderung der Aus- und Weiterbildung.

(4) Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(5) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Stiftungsmittel

(1) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben

  1. aus den Erträgen des Stiftungsvermögens,
  2. aus Zuwendungen, soweit sie vom Zuwendenden nicht ausdrücklich zur Aufstockung des Stiftungsvermögens bestimmt sind (Spenden).

(2) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Sie müssen grundsätzlich zeitnah für die Verwirklichung des Stiftungszwecks eingesetzt werden.

Die vollständige Satzung der Bülent Ceylan für Kinder Stiftung finden Sie im Bereich „Downloads“.